Anmerkung von Minderwertentschädigung infolge Lärm im Grundbuch. Merkblatt für Eigentümer
Kurzzusammenfassung: Es gibt Grundstücke, bei denen die FZAG aufgrund einer Vereinbarung oder eines Gerichtsurteils eine Minderwertsentschädigung infolge Lärm bezahlen muss. Der Flughafen darf im Grundbuch anmerken lassen, dass er diese Entschädigung bezahlt hat.
Wird das Grundstück verkauft, dann bekommt der ehemalige Eigentümer die Entschädigung. Der neue muss aber die Anmerkung im Grundbuch dulden, er muss sie sogar mit einer Unterschrift (entschädigungslos) ermöglichen.
Gemäss Rechtsgutachten ist dieses Vorgehen korrekt.
Details stehen im Merkblatt
190625 Merkblatt GB-Eintrag Minderwerten
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